Urteil Rehabilitierung bei Anordnung der Vollstreckung wegen Verstoßes gegen unzulässige Bewährungsauflage
Schlagworte
Rehabilitierung bei Anordnung der Vollstreckung wegen Verstoßes gegen unzulässige Bewährungsauflage
Leitsatz
Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, im Rahmen von Bewährungsauflagen die Verurteilte zu verpflichten, sich an einen bestimmten Arbeitsplatz zu binden. Wird im Hinblick auf einen Verstoß gegen diese Auflage die Vollstreckung angeordnet, verstößt diese ihrerseits gegen rechtsstaatliche Grundsätze und führt zur Rehabilitierung der Betroffenen.
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