Urteil Rehabilitierung, Wiederaufnahme, neue Tatsachen
Schlagworte
Rehabilitierung, Wiederaufnahme, neue Tatsachen
Leitsätze
1. Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren, die Einweisungsentscheidung als solche, nicht hingegen sind es deren Folgen. Für die Frage der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme kommt es allein auf die Gründe der Anordnung an. Beruhten diese auf fürsorgerischen Gründen, liegen sachfremde Zwecke nicht vor.
2. Die im Falle einer Kindeswohlgefährdung oder bei der Fürsorgeerziehung verfolgten Zwecke der DDR-Jugendhilfe sind nicht sachfremd.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
