Urteil Rehabilitierung
Schlagworte
Rehabilitierung; Ausschlussgrund; Spitzeltätigkeit; Stasi; Betriebsschutz; Wismut; Vertrauensschutz; rechtliches Gehör
Leitsätze
1. Eine Spitzeltätigkeit für die Stasi bzw. ihr gleichzustellende Organe unter Inkaufnahme einer Drittschädigung stellt im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit dar.
2. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn ein Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten, obwohl es für seine Entscheidung erheblich ist, nicht zur Kenntnis nimmt oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung zieht.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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