Urteil Reformüberlappende Behandlung von Schadensersatz
Schlagworte
Reformüberlappende Behandlung von Schadensersatz
Leitsatz
Erfolgte die behauptete Pflichtverletzung vor dem Inkrafttreten des WEMoG am 1. Dezember 2020, findet auf den Schadensersatzanspruch auch dann das vor diesem Zeitpunkt geltende materielle Recht Anwendung, wenn sich die Schadensentwicklung auch nach dem Inkrafttreten der Reform fortgesetzt hat, es aber an einer weiteren Pflichtverletzung fehlt.
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