Urteil Reduzierung des Kündigungsausschlusses bei Alt-Staffelmietvereinbarungen auf vier Jahre
Schlagworte
Reduzierung des Kündigungsausschlusses bei Alt-Staffelmietvereinbarungen auf vier Jahre; Beginn der Frist mit Mietvertragsabschluß
Leitsätze
1. Der zehnjährige Ausschluß des Kündigungsrechts in einer Staffelmietvereinbarung, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurde, ist nicht völlig unwirksam, sondern auf vier Jahre zu verringern.
2. Die Vier-Jahres-Frist beginnt mit Abschluß des Mietvertrages und nicht mit dem späteren Beginn des Mietverhältnisses.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat