Urteil Rechtzeitigkeit der Vorlage von Unterlagen vor Beschlussfassung
Schlagworte
Rechtzeitigkeit der Vorlage von Unterlagen vor Beschlussfassung
Leitsätze
1. Zu den Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Vorlage von Unterlagen vor Beschlussfassung.
2. Ist die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme gesichert, ist der Sanierungsbeschluss nicht deshalb anfechtbar, weil die Eigentümer den Beschluss über die konkrete Art der Mittelaufbringung auf eine kurze Zeit später stattfindende Eigentümerversammlung vertagen.
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