Urteil Rechtzeitige Absendung der Einwendungen des Mieters gegen die Betriebskostenabrechnung nicht ausreichend


Schlagworte

Rechtzeitige Absendung der Einwendungen des Mieters gegen die Betriebskostenabrechnung nicht ausreichend; Post als Erfüllungsgehilfe des Mieters; Postverzögerung; Postverschulden

Leitsatz

Der Mieter, der seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung dem Vermieter per Post mitteilt, hat deren Verschulden bei dem verspäteten Zugang auch dann zu vertreten, wenn auf dem Postweg für ihn unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten.

(Leitsatz der Redaktion)

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