Urteil Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe nebst Munition rechtfertigt fristlose Kündigung
Schlagworte
Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe nebst Munition rechtfertigt fristlose Kündigung
Leitsatz
Bewahrt der Mieter rechtswidrig eine Waffe und ein Magazin mit Munition in der von ihm gemieteten Wohnung auf, verstößt er besonders schwerwiegend gegen seine vertraglichen Obhutspflichten als Mieter und stört damit zugleich den Hausfrieden so nachhaltig, dass die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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