Urteil Rechtswegzuständigkeit für Mietherausgabeanspruch des Berechtigten gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit für Mietherausgabeanspruch des Berechtigten gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter
Leitsatz
Für die Ansprüche auf Aushändigung der eingezogenen Mieten, die der Berechtigte nach Abschluß des Restitutionsverfahrens aufgrund seines zurückerworbenen Eigentums an einem Grundstück gegen den ehemaligen Eigentümer bzw. den Grundstücksverwalter geltend macht, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
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