Urteil Rechtswegzuständigkeit für Ansprüche gegen den bisherigen staatlichen Verwalter
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit für Ansprüche gegen den bisherigen staatlichen Verwalter; Verwalterpflichten nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
Leitsätze
a) Die nach § 11 a Abs. 3 VermG dem Eigentümer gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.
b) Die dem staatlichen Verwalter in § 11 a Abs. 3 VermG auferlegten Pflichten beziehen sich auf den gesamten zurückliegenden Zeitraum der staatlichen Verwaltung.
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