Urteil Rechtswegzuständigkeit
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Mietspiegelüberprüfung
Leitsatz
Die Unwirksamkeit eines von der Gemeinde aufgestellten Mietspiegels kann nicht generell im Verwaltungsprozeß geltend gemacht werden; dies ist allein von den Zivilgerichten als Vorfrage zu prüfen. (Leitsatz der Redaktion)
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