Urteil Rechtswegzuständigkeit
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit; Verwaltungsgerichtszuständigkeit; Bewirtschaftungsvertrag; Landwirtschaftsvertrag
Leitsatz
Ansprüche aus Verträgen, die auf Grund der Bewirtschaftungsverordnung vom 3. September 1953 oder dem Landwirtschaftsschutzgesetz vom 17. Dezember 1964 abgeschlossen worden sind, gehören vor die Verwaltungsgerichte.
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