Urteil Rechtsweg für Arbeitslohn aus Lehrauftrag


Schlagworte

Rechtsweg für Arbeitslohn aus Lehrauftrag

Leitsätze

GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4

Seit der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) können trotz des unveränderten Wortlauts des § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG auch die Landgerichte als Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Verfahren die (Rechts-) Beschwerde an den Bundesgerichtshof aus den Gründen des § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG zulassen.

BGB § 611

Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis bei einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer Betriebswirtschaftlichen Fachschule.

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