Urteil Rechtsweg, - für Ansprüche aus Kabelvertrag


Schlagworte

Rechtsweg, - für Ansprüche aus Kabelvertrag; Medienbetriebsgesellschaften, Bayerische - und Rechtsweg

Leitsatz

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.

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