Urteil Rechtsstaatsprinzip
Schlagworte
Rechtsstaatsprinzip; Justizgewährungspflicht; Prozeßkostenrisiko; Kostenrisiko; Wohnungseigentum
Leitsätze
1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen läßt.
2. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann - und muß - bei der Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung getragen werden.
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