Urteil Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen
Schlagworte
Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen; Zwangsvollstreckungstitel; Darlehenskündigung nach Zins- und Tilgungsrückstand
Leitsatz
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.
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