Urteil Rechtsschutzinteresse


Schlagworte

Rechtsschutzinteresse; Wegfall; Beschlußanfechtung; Wohnungseigentum; Veräußerung; Rechtsnachfolger

Leitsatz

Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat.

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