Urteil Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
Schlagworte
Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
Leitsatz
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann nicht mit Rücksicht auf eine gerichtsbekannte eidesstattliche Versicherung des Schuldners und das ihr zugrundeliegende Vermögensverzeichnis verneint werden.
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