Urteil Rechtsschutzbedürfnis
Schlagworte
Rechtsschutzbedürfnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung
Leitsätze
1. Einem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides, in dem die Berechtigung des Antragstellers und die Rückübertragung seines Grundstücks festgestellt werden, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller bereits anderweitig einen Widerspruch gegen das Eigentum des Verfügungsberechtigten erwirkt hat.
2. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung des ihm erteilten Bescheides erlangt der Berechtigte und Antragsteller keine objektiv günstigere Position in Finanzierungsverhandlungen bei Kreditinstituten.
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