Urteil Rechtsschutzbedürfnis


Schlagworte

Rechtsschutzbedürfnis; Teileigentum; Sondereigentum; Jahresabrechnung; Genehmigung; Wirtschaftsplan

Leitsätze

1. Die Genehmigung der Jahresabrechnung führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses, mit dem der Wirtschaftsplan für dieses Jahr genehmigt worden war.

2. Fassen die Miteigentümer eines Teileigentums Tiefgarage in der Versammlung der Wohnungseigentümer einen Beschluß über die Verwaltung dieses Sondereigentums, so ist ein nicht zu diesen Miteigentümern gehörender Wohnungseigentümer nicht zur Anfechtung berechtigt.

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