Urteil Rechtsmittelbeschwer bei Ausschließung der Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Rechtsmittelbeschwer bei Ausschließung der Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Mitbesitz; Räumung einer Bodenkammer; Dachboden
Leitsatz
Die Berechnung des Rechtsmittelstreitwertes für die von einer Berufung betroffenen Abwehrklagen richtet sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollsteckung. Anwendbar ist § 8 ZPO dann, wenn streitig ist, ob ein mietvertragliches Mitbenutzungsrecht an dem Räumungsgegenstand besteht. Lässt sich die streitige Zeit nicht ermitteln, ist § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der anteilig entfallenden Miete anzusetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?