Urteil Rechtsmittelausschluss in vermögensrechtlichen Streitigkeiten


Schlagworte

Rechtsmittelausschluss in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

Leitsatz

Der Rechtsmittelausschluss des § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG erfasst - vorbehaltlich der in Satz 2 geregelten Ausnahmen - alle Arten von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Entscheidungen. Das gilt auch für Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit.

(Leitsätze der Redaktion)

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