Urteil Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Streitigkeiten


Schlagworte

Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Vollstreckungsverfahren; Widerspruchsbescheid; Vollstreckungstitel; verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren

Leitsätze

1. Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG erfaßt - vorbehaltlich der in Satz 2 geregelten Ausnahmen - alle Arten von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Streitigkeiten; dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens.

2. Ein Widerspruchsbescheid ist kein geeigneter Vollstreckungstitel für ein verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO.

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