Urteil Rechtsmißbrauch bei nur formal bestehendem Kündigungsgrund


Schlagworte

Rechtsmißbrauch bei nur formal bestehendem Kündigungsgrund; Umstellung von Brutto- auf Nettomiete

Leitsatz

Der Vermieter kann sich nicht auf eine Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs (hier: unerlaubte Untervermietung) berufen, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der eigentliche Kündigungsgrund die Weigerung des Mieters ist, einer Umstellung auf eine Nettomiete zuzustimmen.

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