Urteil Rechtsmissbräuchliche Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer


Schlagworte

Rechtsmissbräuchliche Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer; Mehrheitsstimmrecht; Rücksichtnahme auf Gemeinschaftsinteresse; unbegründete Bevorzugung eines Tochterunternehmens

Leitsätze

1. Eine rechtsmissbräuchliche Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer liegt dann vor, wenn neben der Ausübung des Mehrheitsstimmrechts weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen.

2. Ein solcher Verstoß kann schon anzunehmen sein, wenn der Mehrheitseigentümer eine erheblich teurere Verwaltung wählt, obwohl kein sachlicher Grund für die Bevorzugung bestand.

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