Urteil rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung; gewerbliches Zwischenmietverhältnis; Bauherrenmodell
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Eigentümer einer im Bauherrenmodell errichteten und weitervermieteten Wohnung nach Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses nicht auf den vorhersehbaren Eigenbedarf hinweist.
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