Urteil Rechtsmängelhaftung


Schlagworte

Rechtsmängelhaftung; Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Miete von einem nicht verfügungsberechtigten Vermieter; Bestand von Rechten Dritter; Vorrang vor Besitzrecht des Mieters; Herausgabe der Mietsache; Drohung mit dem Entzug reicht zur Störung des Mietgebrauchs

Leitsatz

Dem Mieter, der Räume von einem nicht verfügungsberechtigten Vermieter gemietet hat, wird der vertragsmäßige Gebrauch bereits dadurch entzogen, dass der wahre Berechtigte nicht bereit ist, den Mieter die Mietsache zu den mit dem Vermieter vereinbarten Konditionen nutzen zu lassen.

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