Urteil Rechtskraftwirkung


Schlagworte

Rechtskraftwirkung; Rückübertragung; Zulässigkeit; Gesamtrechtsnachfolge; Streitgegenstand, Rechtsfolge

Leitsatz

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Klage auf Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes abgewiesen wurde, weil der Kl. den Rückübertragungsanspruch nicht wirksam rechtsgeschäftlich erworben habe, steht der Zulässigkeit einer erneuten Klage nicht entgegen, die darauf gestützt wird, daß der Rückübertragungsanspruch nunmehr im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kl. übergegangen sei.

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