Urteil Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch dreiseitigen Vertrag oder zweiseitigen mit Zustimmung des Mieters
Schlagworte
Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch dreiseitigen Vertrag oder zweiseitigen mit Zustimmung des Mieters; Mietzahlung keine konkludente Zustimmung zum Vermieterwechsel; unerhebliche Mängel (hier: schadhafter Linoleumbelag, Verkleinerung der Fensterfläche, Entfernung eines Ventilators, Verlegung eines Durchlauferhitzers)
Leitsatz
Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel kann nur durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit (notwendiger) Zustimmung des Mieters zustande kommen oder durch dreiseitigen Vertrag zwischen den Vorgenannten. Für die notwendige Zustimmung des Mieters reicht allein die unveränderte Mietzahlung an die bisherige Hausverwaltung nicht aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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