Urteil Rechtsfolgen bei nicht mitgeteiltem Tagungsort der Wohnungseigentümversammlung
Schlagworte
Rechtsfolgen bei nicht mitgeteiltem Tagungsort der Wohnungseigentümversammlung
Leitsatz
Wird einem Wohnungseigentümer der Tagungsort der Eigentümerversammlung vorsätzlich nicht mitgeteilt, sind die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse in der Regel nichtig.
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