Urteil Rechtsentscheidvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidvorlage
Leitsatz
Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn das Landgericht bei seiner Entscheidung an die in gleicher Sache ergangene Entscheidung eines übergeordneten Gerichts gebunden ist und deshalb einer gegenteiligen Rechtsauffassung des BGH oder eines Oberlandesgerichts nicht folgen kann.
Ob der Rechtsentscheid des BGH vom 20.1.1988 - VIII ARZ 4/87 - mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.1988 - 1 BvR 787/87 - vereinbar ist, bedarf deshalb im vorliegenden Verfahren keiner Prüfung.
(Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.)
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