Urteil Rechtsentscheidsvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidsvorlage; grundsätzliche Bedeutung; entschiedene Rechtsfrage; Altbauwohnraum; Schönheitsreparaturen, Ausgleichsanspruch
Leitsatz
Einer durch den Bundesgerichtshof - wenn auch außerhalb eines Rechtsentscheids - bereits entschiedenen Rechtsfrage kommt eine grundsätzliche Bedeutung Im Sinne von Art. III Abs. 1 Satz 1 des 3. MRÄndG nicht mehr zu.
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