Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierungsklausel
Leitsatz
Hat sich der Mieter neben den laufenden Schönheitsreparaturen nach Fristenplan oder nach Bedarf in einer gesonderten Formularklausel oder individuellen Vereinbarung auch zur Anfangsrenovierung verpflichtet, verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen gegen § 9 AGBG.
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