Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Kostenmieterhöhung; steuerbegünstigte Wohnung; Jahresfrist
Nichtamtlicher Leitsatz
Der Mieter einer steuerbegünstigten Wohnung kann die Verbindlichkeit der Kostenmiete nicht (erstmals oder erneut) bei jeder im Laufe des Mietverhältnisses getroffenen einverständlichen Mietzinserhöhung durch schriftliche Erklärung herbeiführen, sondern regelmäßig nur innerhalb der Jahresfrist nach Beginn des Mietverhältnisses.
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