Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Formularkausel; Renovierungsbedarf
Leitsatz
1. Auch bei vertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bleibt der Vermieter zur Erstrenovierung verpflichtet.
2. Eine tatsächlich unterlassene Erstrenovierung durch den Vermieter steht einer Berufung auf die Schönheitsreparaturklausel bei einem durch Abnutzung hervorgerufenen erneuten Renovierungsbedarf nicht entgegen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat