Urteil Rechtsentscheid


Schlagworte

Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fristenablauf

Leitsatz

Zur Frage, ob bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge ist, daß der Vermieter den Mieter selbst dann nicht aufgrund eines sich bei der Beendigung des Mietverhältnisses ergebenden Renovierungsbedarfs zur Durchführung von Schönheitsreparaturen heranziehen kann, wenn das Mietverhältnis länger als die vertraglich vereinbarten Renovierungszeiträume oder als die durch die Rechtsprechung entwickelten Zeiträume, nach denen Schönheitsreparaturen in der Regel ausgeführt worden müssen, gedauert hat. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)

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