Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Betriebskostennachforderung; Heizkostenabrechnung; Abrechnungszeitraum; Ablesezeitraum; Mieterwechsel; Zwischenablesung
Leitsatz
Die Heizkostenabrechnung ist nicht prüffähig und in ihrem Saldo deshalb nicht fällig, wenn der ihr zugrunde gelegte Abrechnungszeitraum und der tatsächliche Ablesezeitraum um Wochen auseinanderfallen.
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