Urteil Rechtsentscheid


Schlagworte

Rechtsentscheid; Vorlage; Schönheitsreparaturklausel; unrenovierte Wohnung; Renovierungsbedarf

Leitsatz

Wegen beabsichtigter Abweichung vom Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 6. 3.1986 - 8 REMiet 4/84 (WM 1988.210) - legt der Senat dem BGH folgende Rechtslage vor:

Ist bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge, daß der Vermieter den Mieter auch nicht aufgrund eines sich bei Beendigung des Mietverhältnisses ergebenden Renovierungsbedarfs zur Renovierungsleistung heranziehen kann?

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