Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Mietpreisgleitklausel; preisgebundener Wohnraum; Mieterhöhung
Leitsätze
1. Hat das Landgericht eine Vorfrage übersehen, von der die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Fragen abhängt, so ist der Erlaß eines Rechtsentscheids abzulehnen.
2. Es ist grundsätzlich zulässig, in einen Mietvertrag über preisgebunden Wohnraum eine Mietpreisgleitklausel der Fassung: "Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils zulässige Miete als vereinbart" aufzunehmen.
3. Ist eine Mietpreisgleitklausel vereinbart, ist nicht die Mieterhöhungserklärung anspruchsbegründend, sondern die vertragliche Regelung, daß die Kostenmiete gezahlt werden sollte. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)
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