Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlage; Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben
Leitsatz
Dem Bundesgerichtshof wird gem. § 541 Abs. 1 S. 3 ZPO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Kann der Vermieter, der nach dem Tod des Mieters das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters kündigt, auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 564 b BGB kündigen, wenn der Erbe mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hausstand geführt hat und nicht gemäß § 569 a BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist?
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