Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Abweichung; Divergenzvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Mietvertragsklausel; Auslegung; Tierhaltungsklausel
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen für die Einholung eines Rechtsentscheids wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts sind nicht gegeben, wenn das Landgericht den Rechtsstreit auch ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage in dem von ihm für richtig gehaltenen Sinne entscheiden kann
2. Über die Auslegung einer einzelnen Vertragsbestimmung kann nur dann ein Rechtsentscheid erlassen werden, wenn es sich um eine typische, häufig wiederkehrende Klausel handelt
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