Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; grundsätzliche Bedeutung
Leitsatz
Im Hinblick auf das mit dem Institut des Rechtsentscheids verfolgte Ziel der Rechtseinheit ist eine Frage allenfalls dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die gleiche Rechtsfrage auch künftig wiederholt auftreten wird und wenn über die Auslegung in der Rechtsprechung oder in der Rechtsliteratur unterschiedliche Auffassungen bereits geäußert worden oder zu erwarten sind (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt).
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