Urteil Rechtsentscheid


Schlagworte

Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht; Mietzuschlag

Leitsätze

1. Zu den Vorlagevoraussetzungen im Rechtsentscheidsverfahren.

2. Zur Frage, ob der Vermieter, der selbst die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, im Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG einen entsprechenden Zuschlag zu der im Mietspiegel ausgewiesenen Netto-Miete fordern darf.

(Nichtamtliche Leitsätze, Rechtsentscheid abgelehnt.)

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