Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht; Mietzuschlag
Leitsätze
1. Zu den Vorlagevoraussetzungen im Rechtsentscheidsverfahren.
2. Zur Frage, ob der Vermieter, der selbst die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, im Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG einen entsprechenden Zuschlag zu der im Mietspiegel ausgewiesenen Netto-Miete fordern darf.
(Nichtamtliche Leitsätze, Rechtsentscheid abgelehnt.)
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