Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsbeschränkung gem. Sozialklauselgesetz; Sperrfrist für Kündigungen an einer nach Überlassung an den Mieter gemäß § 8 WEG aufgeteilten und dann veräußerten Eigentumswohnung vor dem 1.5.1993
Leitsatz
Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, die dem Mieter vor dem 1.5.1993 wirksam zugegangen ist, ist Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes) nicht anzuwenden.
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