Urteil Rechtschein bei Nutzung einer fremden eMail- oder Faxadresse
Schlagworte
Rechtschein bei Nutzung einer fremden eMail- oder Faxadresse
Leitsatz
Zu den Anforderungen des Rechtscheins bei einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht, wenn der Erklärende mit Zustimmung eines Dritten dessen eMail-Adresse und/oder Faxnummer nutzt.
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