Urteil Rechtsbindungswillen
Schlagworte
Rechtsbindungswillen; Willenserklärung; Auslegung; Willkür; Schriftformerfordernis; Schriftform; Vermieter; Alter
Leitsatz
Ein Richterspruch ist willkürlich, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt. Die Annahme eines Fachgerichts, wegen des hohen Alters eines Vermieters gäbe es Vorbehalte hinsichtlich des Erinnerungsvermögens und sei ein Rechtsbindungswillen ausgeschlossen, kann eines sachlichen Grundes entbehren.
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