Urteil Rechtsbeschwerde, überflüssige Zulassung einer -
Schlagworte
Rechtsbeschwerde, überflüssige Zulassung einer -
Leitsatz
Die Zulassung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht.
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