Urteil Rechtsbehelf gegen erstmalig beschwerende Abhilfeentscheidungen


Schlagworte

Rechtsbehelf gegen erstmalig beschwerende Abhilfeentscheidungen

Leitsatz

§ 36 Abs. 1 VermG a. F. enthielt keine Regelung der Rechtsbehelfe gegen erstmalig beschwerende Abhilfeentscheidungen der Vermögensämter. Bereits nach der alten Rechtslage war deshalb in derartigen Fällen gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO unmittelbar Klage zu erheben.

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