Urteil Rechtsanwaltskosten
Schlagworte
Rechtsanwaltskosten; Kündigung; Verzug; Zahlungsverzug; Anwaltskosten; Kündigungsschreiben
Leitsatz
Hätte das konkrete Kündigungsschreiben wegen Zahlungsverzugs der Vermieter auch selbst verfassen können, so kann der Vermieter die dafür entstandenen Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstattet verlangen.
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