Urteil Rechtsanwaltsgebühr für Terminsvertretung durch Studenten bei vereinbartem Vergütungsanspruch


Schlagworte

Rechtsanwaltsgebühr für Terminsvertretung durch Studenten bei vereinbartem Vergütungsanspruch

Leitsatz

Bei Vertretung durch andere als in § 5 RVG erwähnte Vertreter steht dem Rechtsanwalt kein gesetzlicher, sondern nur ein materiell-rechtlicher Vergütungsanspruch zu. Dieser Vergütungsanspruch bestimmt sich nicht nach der BRAGO bzw. dem RVG, sondern nach den Gebühren und Auslagen, die nach den Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Berlin für die Terminsvertretung durch einen anderen Rechtsanwalt abgerechnet werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.